Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Bahnstrecke durch Oldenburg
Liebe LiVe-Mitglieder und –Unterstützer,
nachdem das Eisenbahnbundesamt die Pläne der DB zum Ausbau der Bahnstrecke durch Oldenburg genehmigt hat, werden wir dagegen klagen; LiVe ist Mitglied der „Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. Berlin“; diese wird die Klage als bundesweit anerkannter Umweltverband für LiVe führen. Dazu einige Informationen.
Natürlich ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass insbesondere der Güterverkehr von der Straße auf die Schiene verlagert werden soll; das darf aber nicht dazu führen, dass dazu die durch dicht bewohnten Gebiete führenden historische Bahnstrecken „missbraucht“ werden; diese sind für den zunehmenden Güterverkehr weder geplant noch geeignet; ein solcher Missbrauch birgt vielmehr erhebliches Konfliktpotential, wie auch die angespannte Lage auf der Rheinstrecke belegt. Im Autoverkehr hat man seit den 70er Jahren des vergangenen Jahrhundert systematisch begonnen, den Durchgangsverkehr um dicht bewohnte Gebiete auf Umgehungsstrecken zu führen. Der Rat der Stadt Oldenburg und mehr als 11.000 Oldenburger Bürger haben für die Eisenbahn entsprechende Alternativen durch Umfahrung dargestellt und eingefordert.
Das Eisenbahnbundesamt hat sich über all das hinweggesetzt und die „Steinzeitplanung“ der DB mitten durch die Stadt genehmigt. Das EBA hat die Prüfung einer Alternative mit der
Begründung abgelehnt, das gesetzlich festgelegt sei, dass in Oldenburg die vorhandene Strecke ausgebaut werden muss.
Diese rechtliche Begründung ist unhaltbar; das sie im wirklichen Leben auch nicht zutrifft, beweist die Genehmigung einer Umfahrung von Sande. Die gesamte Strecke von WHV bis Ol ist in der Anlage zu § 1 des BSWAG (Bundesschienwegeausbaugesetz) mit „ABS“ bezeichnet, also die durch Sande führende Strecke genau so wie die Oldenburger. Ein Blick ins Gesetz erklärt, dass diese Anlage lediglich der Verkehrsbedarf feststellt, nicht jedoch, wie dieser zu befriedigen ist ( § 1 Abs. 2 BSWAG). Dass das auch tatsächlich so ist, hat schon das BVerfG in seinem Beschluss vom 08.06.1998, AZ 1 BvR 6507/ 97 in Rn 7 ausdrücklich festgestellt.
Der Beschluss des EBA ist aber nicht nur wegen dieses groben Fehlers rechtswidrig, sondern auch deshalb, weil er nicht alle auf der Bahnstrecke durch Oldenburg anstehenden
Probleme löst; dazu gehört mE auch die Lösung der Probleme um die BÜ Ofenerdiek und Stedinger Straße, die defekte Huntebrücke, den absehbar zunehmenden Verkehr der Strecke Oldenburg – Leer – Groningen / Rotterdam und schließlich die nicht hinreichende Belastbarkeit der Pferdemarktbrücke. Unstreitig ist diese Brücke nicht einmal in der Lage, die Windlasten von Lärmschutzwänden zu tragen, weswegen die DB dann auf diesen Schutz verzichtet hat.
Zwar lässt es die Rechtsprechung zu, Planungsprobleme vor sich her zu schieben; sie fordert dann aber die Feststellung, dass in absehbarer Zeit auch Lösungen gefunden werden; zudem ist Voraussetzung, dass mit der genehmigten Teillösung (Teilausbau) keine planerisch zwingende Vorfestlegung erfolgt, also die planerische Gestaltungsfreiheit offen bleibt und durch die „Salamitaktik“ keine Zwangspunkte geschaffen werden.
DB und EBA versuchen nun, die Probleme herunterzuspielen; sie behaupten dazu eine gegenüber der ursprünglichen Prognose (2025) drastisch gesenkten Verkehrsprognosen (2030), wonach nur ca ½ der zuvor prognostizierten Güterzüge fahren sollen. Das erscheint aber angesichts der gegenteiligen prognostischen Bewertung der Nds. Landesregierung zur Entwicklung des JWP und ihrer Entscheidung zur 2. Ausbaustufe wenig plausibel und ist daher angreifbar. Zumindest aber müssen wir versuchen, im Prozess eine Anpassung des Immissionsschutzes an die tatsächliche Entwicklung zu erreichen.
Beste Grüße
Dr. Armin Frühauf